Hohenzollern reichen Klage zu Schlösser-Inventar ein

adler
Die Zeiten ändern sich.

Dieser Beitrag scheint älter als 2 Jahre zu sein – eine lange Zeit im Internet. Der Inhalt ist vielleicht veraltet.

In der aktuellen politischen Situation ist diese Meldung etwas untergegangen, daher möchte ich hier die dpa-Meldung vom November 2022 zitieren.

Zum Hintergrund: Seit der Wende streiten die Nachfahren der früheren Monarchen von
Hohenzollern um die Rückgabe von Immobilien und Wertgegenständen, die von den Sowjets nach 1945 enteignet wurden. Eine gerichtliche Klärung steht noch aus. Jetzt reichen die Hohenzollern erneut Klage ein.

„Potsdam (dpa) – Das Haus Hohenzollern hat im Streit mit dem Bund und den Ländern Brandenburg und Berlin um Vermögenswerte des früheren Herrscherhauses eine zweite Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. In der am 9. August eingegangenen Klage gehe es um Inventar aus Schlössern, Villen und einem früheren Hohenzollernmuseum in Berlin, bestätigte ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage.
Außerdem gehe es um verschiedene Wertpapiere und Hypothekenforderungen. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» berichtet.

In einer ersten Klage hatten die Hohenzollern eine Entschädigung für von den Sowjets nach 1945 enteignete Immobilien verlangt. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Das Land Brandenburg hatte zuvor diese Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System «erheblichen Vorschub geleistet hat». Nachdem dieser Prozess wegen der laufenden Verhandlungen jahrelang geruht hatte, solle die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im April beginnen, erklärte der Gerichtssprecher.

In der zweiten Klage gehe es unter anderem um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Schloss Cecilienhof in Potsdam, bestätigte der Sprecher des Brandenburger Finanzministeriums, Ingo Decker. Das Ministerium habe auch diese Ansprüche mit Bescheid vom 6. Juli 2022 abgelehnt. Wie bei der Immobilienklage seien die Ansprüche mit Verweis auf den Ausschlusstatbestand des Ausgleichsleistungsgesetzes abgelehnt worden, «nämlich dem NS-Regime erheblich Vorschub geleistet zu haben». Zudem könnten die begehrten Vermögenswerte nicht individuell zugeordnet werden.

Seit 2014 wurde zwischen dem Bund mit Berlin und Brandenburg sowie den Hohenzollern über die Rückgabe zahlreicher Kunstobjekte und über Entschädigungen verhandelt. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg den seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Im Gegensatz zu vielen Historikern bestreitet Georg Friedrich Prinz von Preußen als Chef der Hohenzollern die Vorschubleistung seiner Vorfahren. Er beruft sich dabei auf andere Einschätzungen.“

Soweit die dpa-Meldung vom 4.11. 2022. Man wird sehen wie es weitergeht. 

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