Das vor 75 Jahren, am 14. Juni 1929, zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl geschlossene Konkordat heißt in der italienischen Version Solenne convenzione, ist aber kein im Wortsinn feierlicher Text. Es geht darin über weite Strecken und in trockenstem Vertragston um die Neugliederung der Diözesen, etwa darum, dass neben das alte Erzbistum Köln die neuen Erzbistümer Paderborn und Breslau treten sollten. Die innere Solennität des Dokuments resultiert aus dessen zeitgeschichtlicher Bedeutung. Seit 1918 war der Codex Iuris Canonici in Kraft, und dem Heiligen Stuhl lag sehr daran, im Sinne dieses neuen Kirchenrechts seinen Einfluss, besonders den aufs Schulwesen, auf weltlicher Seite zu verankern. Päpstlicher Unterhändler war Nuntius Eugenio Pacelli, nachmals Pius XII., der aber die konfessionelle Schule und Lehrerbildung, wie er sie 1924 mit Bayern hatte regeln können, im evangelisch dominierten Preußen nicht durchbrachte. Immerhin wurde den Diözesen eine staatliche Dotation von jährlich 2,8 Millionen Reichsmark gewährt, dafür sicherte sich die Regierung eine Art von Mitwirkung bei der Wahl von Bischöfen: Diese wurden vom Papst erst ernannt, wenn Berlin keine „Bedenken politischer Art“ vorzubringen hatte. In den Konkordaten der neuen Bundesländer wird auf das Preußen-Konkordat, das in der DDR als nicht existent betrachtet wurde, wieder Bezug genommen.
Preußen-Konkordat
Sa 12.06.2004
Süddeutsche Zeitung